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   OLG Brandenburg, 24.01.1996 - 9 WF 8/96   

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https://dejure.org/1996,4867
OLG Brandenburg, 24.01.1996 - 9 WF 8/96 (https://dejure.org/1996,4867)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.01.1996 - 9 WF 8/96 (https://dejure.org/1996,4867)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. Januar 1996 - 9 WF 8/96 (https://dejure.org/1996,4867)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuweisung der Ehewohnung als Ganzes oder eines Teils der Ehewohnung an einen Ehegatten zur alleinigen Benutzung; Berücksichtigung des Vorhandenseins eines Gewerbebetriebes auf dem ehelichen Hausgrundstück; Abgrenzung von Unannehmlichkeiten und Belästigungen, die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuweisung der Ehewohnung während des Getrenntlebens - sofortige Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bad Liebenwerda - 16 F 52/94
  • OLG Brandenburg, 24.01.1996 - 9 WF 8/96

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 743
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 19.06.1990 - 8 UF 37/90
    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.1996 - 9 WF 8/96
    Die Allein- oder Teilzuweisung der Ehewohnung während des Getrenntlebens setzt vielmehr voraus, daß aufgrund außergewöhnlicher Umstände die Wohnungszuweisung auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten dringend erforderlich ist (OLG Schleswig, FamRZ 1991, 82 = NJW 1990, 2826 ).

    Genügt das Vorbringen des die Alleinzuweisung der Wohnung Begehrenden diesen Anforderungen nicht, so kann eine einstweilige Anordnung nicht erlassen werden (OLG Schleswig, FamRZ 1991, 82 = NJW 1990, 2826 ).

  • OLG Frankfurt, 20.10.1986 - 3 UF 316/86
    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.1996 - 9 WF 8/96
    In der Regel wird eine Alleinzuweisung nur dann in Betracht kommen, wenn dem weichenden Ehegatten ein exzessives Fehlverhalten zur Last fällt (OLG Frankfurt/M., FamRZ 1987, 159 ; MünchKomm/ Wacke, BGB , 3. Aufl., § 1361b RdNr. 4a).

    Insoweit ist aber von beiden Ehegatten ein Beitrag zur wohnatmosphärischen Beruhigung zu verlangen (OLG Frankfurt/M., FamRZ 1987, 159 ).

  • OLG Düsseldorf, 14.03.1988 - 4 UF 38/88

    Wohnungszuweisung; Ehewohnung; Kindeswohl; Scheidung; Getrenntleben; Schwere

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.1996 - 9 WF 8/96
    Auf derartige im allgemeinen verbleibende, keinen ausreichend detaillierten Sachverhalt schildernde, unsubstantiierte Behauptungen kann der Erlaß einer einstweiligen Anordnung nicht gestützt werden (Palandt/Diederichsen, a.a.O.; OLG Düsseldorf FamRZ 1988, 1058 ).
  • OLG Hamburg, 13.08.1992 - 2 WF 51/92

    Schwere Härte; Unannehmlichkeiten ; Belästigungen ; Auflösung der Ehe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.1996 - 9 WF 8/96
    Unannehmlichkeiten und Belästigungen, die regelmäßig mit der Auflösung einer Ehe einhergehen, stellen keine schwere Härte im Sinne des § 1361b BGB dar (OLG Hamburg, FamRZ 1993, 190 ).
  • OLG Karlsruhe, 26.02.1991 - 16 WF 251/90

    Schwere Härte; Aggressivität; Beschimpfungen; Psychisch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.1996 - 9 WF 8/96
    Eine einmalige heftige Auseinandersetzung zwischen Eheleuten genügt in der Regel nicht, um die Voraussetzungen für eine Alleinzuweisung der Ehewohnung an den anderen Ehegatten zu schaffen (OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 1440, 1441).
  • OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 107/12
    Keine unbillige Härte liegt in bloßen Belästigungen oder Unannehmlichkeiten, wie sie bei einer in Auflösung begriffenen Ehe während des Getrenntlebens in einer Wohnung regelmäßig auftreten (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 1996, 743, 744; OLG Hamburg FamRZ 1993, 190; OLG München FamRZ 1996, 730; OLG Naumburg FamRZ 2006, 1207 ; Münchener Kommentar zum BGB/Wacke, § 1361 b Rdn 5).
  • AG Weilburg, 02.02.1999 - 21 F 935/98

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Ehepartners gegenüber einem getrennt lebenden

    Die Zuweisung der Ehewohnung an einer der Ehepartner während des Getrenntlebens der Eheleute durch einstweilige Anordnung nach § 620 ZPO bestimmt sich materiell-rechtlich nach § 1361 b BGB (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 743 ; Zöller-Philippi, § 620 Randziffer 68).
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